Fahrerlaubnisklasse S

 

                                                   Fahrzeug Alter Vorbesitz 
Bemerkungen
Klasse S           

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrigre Leichtkrafträder jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren , einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW von Elektromotoren und bei vierrädigren Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

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Der Führerschein Klasse S wird nicht auf Probe erteilt. Der Besitz der Klasse S wird auch nicht auf die eventuelle Probezeit angeerechnet.

Einschluss: Keine

 

Mindestumfang des Theorieunterrichtes (Doppelstunden zu je 90 min)

 



ohne Vorbesitz einer

anderen Klasse

mit Vorbesitz einer

anderen Klasse

Klasse S   
Grundunterricht 12
6
Zusatzstoff Klasse S
2
2

 

Mindestumfang der Sonderfahrten (Einzelstunden zu je 45 min)

 

Klasse S
Für diese Klasse sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.