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Fahrerlaubnisklasse S
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Fahrzeug |
Alter |
Vorbesitz
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Bemerkungen |
Klasse S
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Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrigre Leichtkrafträder jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren , einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW von Elektromotoren und bei vierrädigren Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
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16 |
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Der Führerschein Klasse S wird nicht auf Probe erteilt. Der Besitz der Klasse S wird auch nicht auf die eventuelle Probezeit angeerechnet.
Einschluss: Keine
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Mindestumfang des Theorieunterrichtes (Doppelstunden zu je 90 min)
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ohne Vorbesitz einer
anderen Klasse
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mit Vorbesitz einer
anderen Klasse
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Klasse S
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Grundunterricht |
12
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6
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Zusatzstoff Klasse S
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2
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2
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Mindestumfang der Sonderfahrten (Einzelstunden zu je 45 min)
Klasse S
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Für diese Klasse sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
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