Fahrerlaubnisklasse Mofa und Klasse M

 

                       Fahrzeug Alter Vorbesitz 
Bemerkungen
Klasse Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln-, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern dürfen angebracht werden. 

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Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind, benötigen keine Prüfbescheinigung, stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden.

Einschluss: Keine

Klasse M
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.
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Einschluss: Keine

 

Mindestumfang des Theorieunterrichtes (Doppelstunden zu je 90 min)

 


ohne Vorbesitz einer

anderen Klasse

mit Vorbesitz einer

anderen Klasse

Klasse Mofa Grundunterricht 6
Klasse M Grundunterricht 12
Zusatzstoff Klasse M 2

 

Mindestumfang der Sonderfahrten (Einzelstunden zu je 45 min)

 

Klasse Mofa In dieser Klasse sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.                           
Klasse M
In dieser Klasse sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.