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Beschleunigte Grundqualifikation nach §4 Abs. 2 BKrFQG Die Ausbildung erfolgt in 140 Zeitstunden. Darin enthalten sind 10 Zeitstunden Fahrausbildung. Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend. Es wird nur eine theoretische Prüfung von 90 min Länge absolviert. Die beschleunigte Grundqualifikation berechtigt zum Führen von
Die erworbene Qualifikation wird mit Schlüsselzahl 95 im Führerschein eingetragen und ht eine Gültigkeit von 5 Jahren. Danach muss die regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungen nachgewiesen werden.
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