Berufskraftfahrer Fortbildung

nach §5 BKrfQG

Jeder Bus- und LKW-Fahrer der gewerblich Güter oder Personen berfördern möchte, muss alle 5 Jahre nach Erwerb der Qualifikation eine Weiterbildung nachweisen. Sie umfasst 35 Zeitstunden und ist im Abstand von 5 Jahren zu wiederholen. Eine Aufteilung innerhalb dieses Zeitraumes ist möglich, allerdings müssen mindestens 7 Zeitstunden pro Schulungstag absolviert werden (5 Tage á 7 Unterrichtsstunden).

Ablauf: Die Ausbildung findet samstags von 08:00 bis ca. 16:00 Uhr statt.

Genaue Termine erfragen Sie bitte unter 0221-77 88 98 82.

Mindestteilnehmerzahl: 5

Lehrgangsgebühr: 89,- Euro