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Berufskraftfahrer Fortbildung nach §5 BKrfQG Jeder Bus- und LKW-Fahrer der gewerblich Güter oder Personen berfördern möchte, muss alle 5 Jahre nach Erwerb der Qualifikation eine Weiterbildung nachweisen. Sie umfasst 35 Zeitstunden und ist im Abstand von 5 Jahren zu wiederholen. Eine Aufteilung innerhalb dieses Zeitraumes ist möglich, allerdings müssen mindestens 7 Zeitstunden pro Schulungstag absolviert werden (5 Tage á 7 Unterrichtsstunden). Ablauf: Die Ausbildung findet samstags von 08:00 bis ca. 16:00 Uhr statt. Genaue Termine erfragen Sie bitte unter 0221-77 88 98 82. Mindestteilnehmerzahl: 5 Lehrgangsgebühr: 89,- Euro
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