Seminare
Wir bieten regelmäßig Aufbauseminare an:
Wer innerhalb der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen (einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen) erwischt wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis dahin dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er eine Teilnahmebescheinigung nachreicht.
Die Dauer der Probezeit beträgt 2 Jahre. Bei der Anordnung eines Aufbauseminares verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
A-Verstöße:
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Unfallflucht
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Nötigung
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Vorfahrtverletzung mit Gefährdung eines Anderen
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Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
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Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (PKW, Motorrad)
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Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
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Zu dichtes Auffahren
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Geisterfahrer auf einer Autobahn oder Kraftfahrtstraße
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Rotlichtmissachtung
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Fahren unter Alkoholeinfluss
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Überholen im Überholverbot
B-Verstöße:
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Telefonieren mit dem Handy
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Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
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Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen
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Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
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Kennzeichenmissbrauch
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Ungenügendes Absichern eines liegen gebliebenen Fahrzeugs mit einer Gefährdung Anderer
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Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
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Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
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Mit abgefahrenen Reifen fahren
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Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
Aufbauseminare finden in speziellen Gruppen in Fahrschulen statt. Mit theoretischem Unterricht hat das aber nichts zu tun. Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe, die 30 Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrern). Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Eine Prüfung findet nicht statt.
Aufbauseminare müssen aus mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern bestehen. Deshalb können diese Kurse erst stattfinden, wenn die Mindest-Teilnehmerzahl erreicht ist.
Wer vollständig an allen Kurssitzungen und der Fahrprobe teilgenommen hat, erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss wiederum der Behörde rechtzeitig vor Ablauf der Frist (also am besten unverzüglich) vorgelegt werden, damit sichergestellt ist, dass man den Führerschein behalten darf.
Aufbauseminar (ASP) Punkteabzug Punkteregelung
| Punktekonto |
Maßnahme der Führerscheinbehörde |
Bemerkung |
| 0 - 3 Punkte |
freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar |
Punkteabbau nur im Umfang der bestehenden Punkte. Keine Gutschrift möglich |
| 4 - 7 Punkte |
freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar |
4 Punkte Rabatt im VZR |
| 8 - 13 Punkte |
schriftliche Unterrichtung durch die Verwaltungsbehörde mit Hinweis auf freiwillige Teilnahme am Aufbauseminar |
bei bis zu 8 Punkten 4 Punkte Rabatt im VZR |
| bei 9 - 13 Punkte nur 2 Punkte Rabatt im VZR |
| 14 - 17 Punkte |
Pflichtteilnahme am Aufbauseminar |
kein Punkterabatt |
| Wer schon innerhalb der letzten 5 Jahre ein Aufbauseminar besucht hat, kann zusätzlich und freiwillig an einer psychologischen Beratung teilnehmen |
2 Punkte Rabatt im VZR |
| 18 oder mehr Punkte |
- Entzug der Fahrerlaubnis
- vor Wiedererteilung in der Regel MPU-Gutachten
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Sperre mindestens 6 Monate |
| WICHTIG |
wer 14 bzw. 18 Punkte ohne Vorwarnung erreicht, wird so behandelt, als hätte er 9 Punkte |
| wer dann 18 oder mehr Punkte erreicht, wird so behandelt, als hätte er 14 Punkte |
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